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Autor Thema: GILDENREGEL: Inaktivität  (Gelesen 663 mal)
Hexa
Inaktiv
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Beiträge: 880


« am: Dienstag, der 04. November, 11:31:19 »

Gildenregel: Inaktivität

1. Es wird inaktiv gesetzt, wer mehr als 2 Woche nicht in der Gilde gesehen wurde oder in diesem Zeitraum nicht an Gildenaktivitäten teilgenommen hat oder mehr als 2 Woche nicht im Forum anwesend war. Wer seine Inaktivität und den Zeitraum ankündigt kann davon ausgenommen werden.

2. Inaktive Mitglieder erhalten den Status "inaktiv" im Forum. Sie sind für den Zeitraum ihrer Inaktivität von den Leistungen der Gilde (z.B. Krissi- und Geräteausgabe) ausgeschlossen. Inaktive Mitglieder können nicht an Abstimmungen teilnehmen.

3. Andauernde Inaktivität kann zum Verlust von Ämtern bzw. dem Ausschluss führen. Das ist für Vollmitglieder abstimmungspflichtig gemäß Satzung.

4. Zur Aufhebung der Inaktivität reicht es die Kriterien in §1 zu erfüllen. Eine Rückmeldung ist nicht notwendig. Das Mitglied erhält seinen vorherigen Status zurück (Ausnahme Andauernde Inaktivität siehe §3).


Diese Regel präzisiert die Regelung in der Gildensatzung §5.1

Beschlüsse:
ABSTIMMUNG beendet: Gildenregel Inaktivität


- Hexa
« Letzte Änderung: Samstag, der 14. März, 23:36:40 von Lilsis » Gespeichert

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